Kreditaufnahme bzw. Darlehensfinanzierung
Die Frage, ob bei einer unzureichenden Instandhaltungsrücklage Sanierungsmaßnahmen durch Darlehen finanziert werden dürfen, ist strittig. Zwar ist das nach der Novellierung des WEG leichter geworden,
weil jetzt der Verband als Darlehensnehmer auftreten kann. Die grundsätzlichen Bedenken bleiben aber bestehen. Eine angemessene Instandhaltungsrücklage ist noch immer die vom Gesetzgeber gewünschte Finanzierung solcher Maßnahmen.Jetzt hat das LG Bielefeld (Urteil vom 14.12.2010, ZMR 2010, S. 317 f.) eindeutig zu diesem Problem Stellung genommen: Der Beschluß über die Aufnahme eines Kredits durch den Verband bedarf der Einstimmigkeit [das Gericht meint wohl Allstimmigkeit!]. Die Finanzierung größerer Sanierungsmaßnahmen durch Bankkredit widerspricht ordnungsemäßer Verwaltung.
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