/*Google Analytics */

Erneuerebare Energien bald auch im Bestand Pflicht?

Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. DruckenE-Mail

Die Landesregierung NRW plant ein Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG NRW). Mit diesem Gesetz möchte

sie auch im Gebäudebestand erneuerbare Energien bei der Wärmegewinnung zur Pflicht machen. Bundesweit gilt eine solche Pflicht schon bei Neubauten. Gleichzeitig kürzt die Landesregierung die Wohnraumförderungen auf 800 Millionen. Das versteht niemand.

 

Die Pflicht trifft natürlich auch Wohnungseigentümergemeinschaften, wenn sie denn kommt, hart. Energetische Modernisierungen sind auch ohne den Einsatz von erneuerbaren Energien in der Regel unwirtschaftlich. Das zeigen alle seriösen Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Die Investitionen armotisieren sich niemals durch eingesparte Energie, auch wenn die Preissteigerungen im Energiesektor mit 10 % oder mehr jährlich angenommen werden. Schon heute bestehen Hemmnisse bei der energetischen Modernisierung, vor allem:

  • mangelnde Wirtschaftlichkeit,
  • mangelnde Finanzierbarkeit,
  • mietrechtliche Hemmnisse,
  • mangelnde finanzielle Leistungsfähigkeit der Mieter bzw. Wohnungseigentümer und
  • fehlende Motive zur energetischen Sanierung (Unsicherheit über technologische, ordnungsrechtliche und wirtschaftliche Entwicklung!).