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Neuer Feuerstättenbescheid nimmt Hauseigentümer in die Pflicht

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Ein wesentlicher Aspekt des neuen Schornsteinfegergesetzes ist der Haftungsübergang von Bezirksschornstein-

fegermeister auf den Hauseigentümer. Der gebührenpflichtige Feuerstättenbescheid wird bei der regelmäßigen Feuerstättenschau ausgehändigt. Er informiert darüber, welche Arbeiten in welchem Zeiträumen an Gebäude oder Wohnungen vorgeschrieben sind. Um im Schadensfall versichert zu sein, müssen Hauseigentümer die fristgerechte Ausführung aller im Feuerstättenbescheid beschriebenen Vorkehrungen schriftlich nachweisen können. Bei jeder Änderung oder Neuerrichtung von Feuerungsanlagen ist ein neuer Bescheid erforderlich.

Der Haftungsübergang von Bezirksschornsteinfegermeister auf den Hauseigentümer ist ein wesentlicher Aspekt des neuen Schornsteinfegergesetzes. Nach einer Übergangszeit haben die Kunden ab 2013 die freie Wahl, welche Schornsteinfeger sie mit Reinigungs-, Mess- und Überprüfungsarbeiten beauftragen möchten. Der gewählte Betreib muss den korrekten Zustand der Feuerstätte auf einem Formblatt bestätigen. Für die fristgerechte Zusendung dieser Informationen an den Bezirksschornsteinfegermeister ist der Hauseigentümer verantwortlich. Schenkt der Hausbesitzer sein Vertrauen auch weiterhin dem Bezirksschonsteinfeger, so füllt dieser selbst das Formblatt aus.

Wichtige Sicherheitsaufgabe, wie die Abnahme von Feuerungsanlagen und der Brandschutz, sind von der Neuregelung nicht betroffen. Sie werden weiterhin ausschließlich vom Kehrbezirksinhaber, also dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger für den jeweiligen Bezirk, durchgeführt.

Das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz ist am 29. November 2008 in Kraft getreten. Mit Ablauf des Jahres 2012 werden Schornsteinfegerarbeiten endgültig im freien Wettbewerb durchgeführt. Neben der Lockerung des Kehrmonopols besteht eine weitere wesentliche Neuerung in der Vergabe der Kehrbezirke auf Zeit.