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Trinkwasserverordnung ab November geändert

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Die novellierte Trinkwasserverordnung tritt am 1. November 2011 in Kraft. Danach müssen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung jährlich an

repräsentativen Probeentnahmestellen auf Legionellen untersucht werden. Außerdem wird eine Pflicht zur Anzeige des Bestandes an Großanlagen zur Trinkwassererwärmung an das Gesundheitsamt eingeführt.

Wie das funktionieren wird, ist noch völlig unklar. Klar ist, daß es derzeit ca. 400 Labore gibt, die nach der Trinkwasserverordnung zur Legionellenprüfung akkreditiert sind. Bei einer jährlichen Überprüfung von rd. 2 Mio. Gebäuden bedeutet das rechnerisch pro Prüflabor rd. 5.000 Prüfungen. Wie das funktionieren soll, hat der Verordnungsgeber offen gelassen.

Als Großanlagen, die der Überprüfungspflicht unterliegen, gelten Warmwasserinstallationen mit mehr als 400 Liter Speichervolumen und/oder Warmwasserleitungen mit mehr als drei Liter Inhalt in jeder Rohrleitung zwischen der Trinkwassererwärmungsanlage und der Entnahmestelle. Damit steht fest, daß alle Wohngebäude mit zentraler Warmwasserversorgung betroffen sind. Wahrscheinlich sind Wohnungen, bei denen die Erwärmung des Wassers mittels Durchlauferhitzer erfolgt, von der Prüfpflicht befreit, weil die drei Liter Wasservolumen nicht erreicht werden.