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Neue Mietrechtsreform?

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Das Bundesjustizministerium bereitet eine Mietrechtsreform vor.Vor allem

hat die Reform zum Ziel, energetische Sanierungen zu erleichtern. Kernpunkte sind, daß bei energetischen Modernisierungen künftig für drei Monate die Miete nicht mehr gemindert werden darf und daß Mieter eine Klimaschutzmaßnahme wegen der befürchteten Mieterhöhung nicht mehr verhindern können.    

Das Ziel, die energetische Modernisierung zu vereinfachen, findet sicherlich die Zustimmung der Vermieter. Allerdings ist das nur die rechtliche Frage. Wirtschaftlich muß die Frage gestellt werden, ob die erlaubten Mieterhöhungen auf entspannten Wohnungsmärkten überhaupt durchsetzbar sind und ob die Wohnkaufkraft der Mieter überhaupt ausreicht, um die zulässige Mieterhöhung tragen zu können. Die Erfahrungen aus unserem Wohnungsbestand zeigen, daß beides schon heute nicht der Fall ist.

Die seit dem 01. Juli 2010 stattfindende kontinuierliche Verschlechterung der KfW-Förderung - vor allem für energetische Modernisierungsmaßnahmen - hat vielmehr zu einer deutlichen Zurückhaltung bei Modernisierungsmaßnahmen beigetragen. Mit der vorgesehenen Mietrechtsreform allein wird deshalb hinsichtlich der energetischen Sanierung von Gebäuden kein Blumenstrauß zu gewinnen sein.