Google schaut über den Zaun

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Google wird immer neugieriger. In Kürze kann man auch in Deutschland virtuell durch die Straßen marschieren und dabei über die Zäune hinweg in private Grundstücke blicken. Das wird sicherlich vielen Grundstücksnutzern nicht recht sein.

Im Rahmen des Angebots Google-Maps stellt das Unternehmen voraussichtlich Ende des Jahres die Zusatzfunktion Google-Street-View zur Verfügung. Der Benutzer der Suchmaschine kann dann Straßenansichten so betrachten, als wäre er selbst vor Ort. Ermöglicht wird dies durch zuvor von Google gefertigte Bilder, die von einer auf einem Fahrzeug montierten Rumdumkamera aus einer Höhe von über zwei Metern aufgenommen werden. Dabei kommt es dann eben auch dazu, daß die Privatsphäre erheblich beeinträchtigt wird.

Datenschützer laufen Sturm gegen den Dienst. Google hat deutschen Datenschutzbehörden zugesagt, daß Bilder von Gebäuden und Grundstücken entfernt werden, wenn Widersprüche von Bewohnern vorliegen. Für Haus- und Grundeigentümer bedeutet dies, daß sie bereits jetzt oder auch später nach Inbetriebnahme des Dienstes Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Bildern ihres Grundstücks oder Gebäudes einlegen können. Dieses Widerspruchsrecht steht auch den Mietern bzw. Bewohnern eines Hauses zu.

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat auf seiner Homepage einen Musterwiderspruch zum Download bereitgestellt. Sie finden den Musterwiderspurch >> hier.