Kriterien für die Auswahl eines Hausverwalters für Mietwohnungen
Fragen, die vor der Auswahl eines Hausverwalters geklärt werden sollten - Kriterien, die die "Spreu vom Weizen trennen" helfen.
Kann der Anbieter Referenzen über die Verwaltung von fremden Mietwohnungen anbieten?
Werden die eingehenden Mietzahlungen auf ein Treuhandkonto des Eigentümers überwiesen und damit vom Vermögen des Verwalters getrennt verwaltet?
Ist der Verwalter hauptberuflich tätig?
Kann der Verwalter eine ausreichende Büroorganisation nachweisen?
Ist der Verwalter jederzeit erreichbar?
Kann über den Verwalter eine positive Bankauskunft beschafft werden?
Gibt es ein schriftliches Vertragsangebot?
Gibt es eine Leistungsbeschreibung?
Ist die Überwachung der Zahlungsverpflichtungen der Mieter wirksam sichergestellt?
Liegt die Vergütung pro Einheit zwischen 18 bis 26 € monatlich - je nach Größe der Anlage?
Überwacht der Verwalter den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnungen durch regelmäßige Besichtigungen?
Enthält der Verwaltervertrag ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund?
Können die Mitarbeiter des Verwalters eine Berufsausbildung und fundierte rechtliche Kenntnisse nachweisen?
Erfüllt der Verwalter seine Aufgaben selbst und wird deshalb die Übertragung der Verwaltungstätigkeit auf Dritte (gemeint sind hier nicht die Mitarbeiter des Verwalters) ausgeschlossen?
Hat der Verwalter eine angemessene Betriebs- und Vermögenschadenhaftpflichtversicherung?
Enthält der Verwaltervertrag keinen Ausschluß für Verschulden über leichte Fahrlässigkeit hinaus?
Ist im Verwaltervertrag eine angemessene Verjährungsfrist vorgesehen?
Gehört zur Leistung des Verwalters auch die außer- oder gerichtliche, fristwahrende Geltendmachung von Ansprüchen gegen Mieter sowie die Vollstreckung?
Garantiert der Verwalter nach dem Vertrag, die Abrechnung über die Einnahmen und Ausgaben der Mietverwaltung spätestens im ersten Halbjahr des folgenden Wirtschaftsjahres?
Steht dem Eigentümer beim Verkauf des Objekts ein Sonderkündigungsrecht zu?
Entspricht das EDV-Abrechnungsschema des Verwalters den gesetzlichen Vorgaben?
Ist in der Grundleistung eine Objektbegehung einmal jährlich vorgesehen?
Sorgt der Verwalter für die Abnahme von Instandhaltungs- und Instandsetzungsleistungen?
Werden der Abschluß und die Überwachung von Verträgen mit Hausmeistern und sonstigem Dienstpersonal im Rahmen des Vertrags ohne zusätzliches Entgelt übernommen?
Stellt der Verwalter sicher, daß bei der Übergabe einer Wohnung ordnungsgemäße Protokolle erstellt werden?
Hat der Eigentümer das Recht auf jederzeitige Einsicht in die Verwaltungsunterlagen?

