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Kriterien für die Auswahl eines Hausverwalters für Mietwohnungen

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Fragen, die vor der Auswahl eines Hausverwalters geklärt werden sollten - Kriterien, die die "Spreu vom Weizen trennen" helfen.

  • Kann der Anbieter Referenzen über die Verwaltung von fremden Mietwohnungen anbieten?
  • Werden die eingehenden Mietzahlungen auf ein Treuhandkonto des Eigentümers überwiesen und damit vom Vermögen des Verwalters getrennt verwaltet?
  • Ist der Verwalter hauptberuflich tätig?
  • Kann der Verwalter eine ausreichende Büroorganisation nachweisen?
  • Ist der Verwalter jederzeit erreichbar?
  • Kann über den Verwalter eine positive Bankauskunft beschafft werden?
  • Gibt es ein schriftliches Vertragsangebot?
  • Gibt es eine Leistungsbeschreibung?
  • Ist die Überwachung der Zahlungsverpflichtungen der Mieter wirksam sichergestellt?
  • Liegt die Vergütung pro Einheit zwischen 18 bis 26 € monatlich - je nach Größe der Anlage?
  • Überwacht der Verwalter den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnungen durch regelmäßige Besichtigungen?
  • Enthält der Verwaltervertrag ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund?
  • Können die Mitarbeiter des Verwalters eine Berufsausbildung und fundierte rechtliche Kenntnisse nachweisen?
  • Erfüllt der Verwalter seine Aufgaben selbst und wird deshalb die Übertragung der Verwaltungstätigkeit auf Dritte (gemeint sind hier nicht die Mitarbeiter des Verwalters) ausgeschlossen?
  • Hat der Verwalter eine angemessene Betriebs- und Vermögenschadenhaftpflichtversicherung?
  • Enthält der Verwaltervertrag keinen Ausschluß für Verschulden über leichte Fahrlässigkeit hinaus?
  • Ist im Verwaltervertrag eine angemessene Verjährungsfrist vorgesehen?
  • Gehört zur Leistung des Verwalters auch die außer- oder gerichtliche, fristwahrende Geltendmachung von Ansprüchen gegen Mieter sowie die Vollstreckung?
  • Garantiert der Verwalter nach dem Vertrag, die Abrechnung über die Einnahmen und Ausgaben der Mietverwaltung spätestens im ersten Halbjahr des folgenden Wirtschaftsjahres?
  • Steht dem Eigentümer beim Verkauf des Objekts ein Sonderkündigungsrecht zu?
  • Entspricht das EDV-Abrechnungsschema des Verwalters den gesetzlichen Vorgaben?
  • Ist in der Grundleistung eine Objektbegehung einmal jährlich vorgesehen?
  • Sorgt der Verwalter für die Abnahme von Instandhaltungs- und Instandsetzungsleistungen?
  • Werden der Abschluß und die Überwachung von Verträgen mit Hausmeistern und sonstigem Dienstpersonal im Rahmen des Vertrags ohne zusätzliches Entgelt übernommen?
  • Stellt der Verwalter sicher, daß bei der Übergabe einer Wohnung ordnungsgemäße Protokolle erstellt werden?
  • Hat der Eigentümer das Recht auf jederzeitige Einsicht in die Verwaltungsunterlagen?