Ungerechter Kostenverteilungsschlüssel - Anspruch auf Änderung?


§ 10 Abs. 2 Satz 3 WEG begründet einen Anspruch jedes Wohnungseigentümers
gegen die anderen Miteigentümer auf Abschluß einer Änderungsvereinbarung, wenn ein Festhalten an der geltenden Regelung aus schwerwiegenden Gründen unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Rechte und Interessen der anderen Wohnungseigentümer, unbillig erscheint. Eine abändernde Vereinbarung ist nur insoweit erforderlich, als es um Kosten geht, für deren geänderte Umlage der Gemeinschaft die Beschlußkompetenz (Instandhaltungskosten) fehlt.
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